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Information über die Entgeltstruktur der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH ab dem 01.01.2023 an Grenzübergangspunkten sowie an Speichern

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) veröffentlicht das Kapazitätsentgelt für das Kalenderjahr 2023 an Grenzübergangspunkten sowie Speichern (Kapazitätsentgelt) für das deutschlandweite Marktgebiet Trading Hub Europe („THE“).

Die Entgelte werden seit dem 01.01.2020 auf Basis der regulierungsrechtlichen Vorgaben der BNetzA (Festlegungen REGENT (BK9-18/611-GP) / AMELIE (BK9-18/607)) als sog. einheitliches Briefmarkenentgelt gebildet. Die regulierungsrechtlichen Vorgaben REGENT und AMELIE sind von dritter Seite mit Rechtsmitteln angefochten worden. Das OLG Düsseldorf hat die Beschwerden am 16. September 2020 zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer haben Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf eingelegt. Für das neue dutschlandweite Marktgebiet Trading Hub Europe („THE“) wurden von der BNetzA zwei neue Festlegungen REGENT 2021 (BK9-19/610) sowie AMELIE 2021 (BK9-19/607) erlassen. Auch diese Festlegungen sind von Dritter Seite mit Rechtsmitteln angefochten worden. Aufgrund der anhängigen Beschwerden ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass die regulierungsrechtlichen Vorgaben geändert und damit die Kapazitätsentgelte sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend erhöht werden könnten. Daher behält sich GUD vor, auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung eine kurzfristige Anpassung der Kapazitätsentgelte vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich GUD vor, die Differenz zwischen dem vom Transportkunden gezahlten Kapazitätsentgelt und dem auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung neu festgesetzten Kapazitätsentgelt nachzufordern.

Das Kapazitätsentgelt für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität mit einer Laufzeit von einem Jahr beträgt:

            4,82 [€/(kWh/h)/a]

Gegenüber dem Jahr 2022 ergibt sich ein rund 37,3 Prozent höheres Entgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten. Aufgrund der geopolitischen Situation wurde von zum Teil geänderten Gasflüssen und infolgedessen einem angepassten Buchungsverhalten des Marktes ausgegangen. Zudem führen die deutlich gestiegenen Kosten für Treibenergie ebenfalls zu einem Anstieg der Entgelte.

Das Kapazitätsentgelt beträgt für dynamisch zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten 80% und für bedingt feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten 90% des jeweiligen anzuwendenden Kapazitätsentgelts für feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten.

Gemäß der Festlegung BK9-21/612 (MARGIT 2023) ist bei der Umrechnung von Jahres-Standard-Kapazitätsprodukten in Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukte an allen Kopplungspunkten ein Multiplikator anzuwenden. Der Multiplikator eines untertägigen Standardkapazitätsprodukts beträgt 2,0, der Multiplikator eines Tages-Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,4, der Multiplikator eines Monats-Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,25 und der Multiplikator eines Quartals-Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,1.

Reservepreise für Standardkapazitätsprodukte für unterbrechbare Kapazität an Kopplungspunkten sind zu berechnen, indem die gemäß Art. 14, 15 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (NC TAR) und der Festlegung BK9-19/610 (REGENT 2021) berechneten Reservepreise für die jeweiligen Standardkapazitätsprodukte für verbindliche Kapazität mit der Differenz zwischen 100 % und der Höhe des an dem jeweiligen Kopplungspunkt für das jeweilige Standardkapazitätsprodukt gemäß der Anlage I der Festlegung BK9-21/612 (MARGIT 2023) anzuwendenden Ex-ante-Abschlags multipliziert werden.

Für die Höhe der Rabatte für Kapazitätsbuchungen an Gasspeichern sowie LNG-Einspeisepunkten, welche auf das Kapazitätsentgelt für feste frei zuordenbare Kapazität anzuwenden sind, weisen wir auf die für das Kalenderjahr 2023 gültigen Festlegungen hin (REGENT 2021, MARGIT 2023).

Für Speicherpunkte gelten darüber hinaus die Regelungen aus BEATE 2.0 (BK9-18/608) sowie der Änderung zu BEATE 2.0 (BK9-20/608).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner bei Gasunie Deutschland oder senden Sie uns eine E-Mail.