Umstellbereiche
Im Netz von Gasunie Deutschland finden bundesweit die ersten Umstellungen von L- auf H-Gas statt. Unsere Philosophie heißt Partnerschaft mit den beteiligten regionalen und lokalen Netzbetreibern. Diese binden wir eng in die notwendigen Prozesse ein. Durch gemeinsames Planen und Handeln wird das Projekt Marktraumumstellung zum gemeinsamen Erfolg.
Schritt für Schritt zur erfolgreichen Umstellung
Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur entscheiden die Fernleitungsnetzbetreiber, welche Netzbereiche wann auf die neue Gasqualität umgestellt werden. Dies geschieht im Rahmen der Entstehung des bundesweiten Netzentwicklungsplans Gas (NEP Gas).
Umstellbereiche
2015 bis 2016
Schneverdingen/ Walsrode/ Fallingbostel
Die Umstellung des Bereiches erfolgt in zwei Teilschritten. In einem ersten Schritt werden bereits im Jahr 2015 die Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen umgestellt. Im Jahr 2016 folgt dann die Umstellung des Bereiches Walsrode/Fallingbostel, wodurch die Zahl der in einem Schritt anzupassenden Endgeräte reduziert wird.
2017 bis 2020
Südöstlich Achim
Das Gebiet südöstlich Achim umfasst Bereiche in Nienburg, Neustadt am Rübenberge, der Wedemark, im Landkreis Verden sowie im Großraum Hannover/ Braunschweig/ Wolfsburg.
2017 bis 2020
Achim/ Bremen/ Delmenhorst
Die Umstellbereiche „Achim“ und „Bremen/ Delmenhorst“ umfassen die gesamten Netze der genannten Städte mit Ausnahme des nördlichen Teils des Netzes der wesernetz Bremen (nördlich der „Lesum“).
2021
Bremen Nord, Bremerhaven bis Cuxhaven und östlicher Teil des Netzes der EWE Netz
Dieser Bereich beinhaltet den nördlichen Teil des Netzes der Wesernetz Bremen und reicht über Bremerhaven bis Cuxhaven. Ebenfalls betroffen von der Umstellung ist der östliche Teil des Netzes der EWE Netz, das über die Station Heerstedt der GTG Nord versorgt wird.
Liste der Netzkopplungspunkte
In der laufend aktualisierten tabellarischen Übersicht sind die Netzkopplungspunkte aufgelistet, an denen Gasunie Deutschland die Umstellung der Gasbeschaffenheit von L- auf H-Gas gemäß § 22 Ziff. 4 Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen VII (KoV VII) verbindlich gegenüber ihren nachgelagerten Netzbetreibern angekündigt hat.