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Information über die Entgeltstruktur der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH vom 01.01.2021 bis zum 30.09.2021 im Marktgebiet GASPOOL sowie vom 01.10.2021 bis zum 31.12.2021 im Marktgebiet Trading Hub Europe an Bestellpunkten

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) als Fernleitungsnetzbetreiber teilt Ihnen hiermit das Kapazitätsentgelt für die ersten drei Quartale des Kalenderjahres 2021 für das Marktgebiet GASPOOL sowie für das vierte Quartal des Kalenderjahres 2021 für das Marktgebiet Trading Hub Europe („THE“) an Bestellpunkten mit.

Die Entgelte werden seit dem 01.01.2020 auf Basis der regulierungsrechtlichen Vorgaben der BNetzA (Festlegungen REGENT (BK9-18/611-GP) / AMELIE (BK9-18/607)) als sog. einheitliches Briefmarkenentgelt gebildet. Für das neue gesamtdeutsche Marktgebiet Trading Hub Europe („THE“) wurden von der BNetzA zwei neue Festlegungen REGENT 2021 (BK9-19/610) sowie AMELIE 2021 (BK9-19/607) erlassen. Die regulierungsrechtlichen Vorgaben REGENT und AMELIE sind von dritter Seite mit Rechtsmitteln angefochten worden. Das OLG Düsseldorf hat die Beschwerden am 16. September 2020 zurückgewiesen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Entgeltinformation können noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden. Daher ist nicht auszuschließen, dass im Laufe und im Ergebnis dieser und nicht auszuschließender weiterer Rechtsstreitigkeiten die regulierungsrechtlichen Vorgaben geändert und damit die Kapazitätsentgelte sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend erhöht werden könnten. Daher behält sich GUD vor, auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung eine kurzfristige Anpassung der Kapazitätsentgelte vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich GUD vor, die Differenz zwischen dem vom Transportkunden gezahlten Kapazitätsentgelt und dem auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung neu festgesetzten Kapazitätsentgelt nachzufordern.

Das Kapazitätsentgelt für eine feste frei zuordenbare Ausspeisekapazität an Bestellpunkten beträgt für das erste bis dritte Quartal 2021 im Marktgebiet GASPOOL:

3,32 [€/(kWh/h)/a]

Das Kapazitätsentgelt für eine feste frei zuordenbare Ausspeisekapazität an Bestellpunkten beträgt für das vierte Quartal 2021 im Marktgebiet THE:

3,80 [€/(kWh/h)/a]

Gemäß der Festlegung BEATE 2.0 (BK9-18/608) beträgt das Netzentgelt für unterbrechbare Kapazitäten neunzig (90) Prozent des Netzentgeltes für feste frei zuordenbare Kapazitäten.

Die BNetzA hat am 23.09.2020 das Konsultationsverfahren für den Festlegungsentwurf BEATE 2.0 (BK9-20/608) gestartet. In diesem ist eine Abänderung des Sicherheitszuschlages für H-Gas Punkte ab dem 01.10.2021 auf zwanzig (20) Prozent vorgesehen. Eine finale Entscheidung steht in diesem Verfahren noch aus. Eine Änderung des zu veranschlagenden Sicherheitszuschlages für das vierte Quartal 2021 ist somit noch möglich.  

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner bei Gasunie Deutschland oder senden Sie uns eine E-Mail.