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Information über die Entgeltstruktur der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH ab dem 01.01.2026 an Grenzübergangspunkten sowie an Speichern

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) veröffentlicht das Kapazitätsentgelt für das Kalenderjahr 2026 an Grenzübergangspunkten sowie Speichern (Kapazitätsentgelt) für das gesamtdeutsche Marktgebiet Trading Hub Europe („THE“).

Das Kapazitätsentgelt für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität mit einer Laufzeit von einem Jahr beträgt:

            7,06 [€/(kWh/h)/a]

gegenüber 6,71 [€/(kWh/h)/a] für das Jahr 2025.

Das Kapazitätsentgelt beträgt für dynamisch zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten 90% und für bedingt feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten 90% des jeweiligen anzuwendenden Kapazitätsentgelts für feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten.

Gemäß der Festlegung BK9-24/612 (MARGIT 2026) ist bei der Umrechnung von Jahres-Standard-Kapazitätsprodukten in Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukte an allen Kopplungspunkten ein Multiplikator anzuwenden. Der Multiplikator eines untertägigen Standardkapazitätsprodukts beträgt 2,0, der Multiplikator eines Tages-Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,4, der Multiplikator eines Monats-Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,25 und der Multiplikator eines Quartals-Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,1.

Reservepreise für Standardkapazitätsprodukte für unterbrechbare Kapazität an Kopplungspunkten sind zu berechnen, indem die gemäß Art. 14, 15 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (NC TAR) und der Festlegung BK9-23/610 (REGENT 2026) berechneten Reservepreise für die jeweiligen Standardkapazitätsprodukte für verbindliche Kapazität mit der Differenz zwischen 100 % und der Höhe des an dem jeweiligen Kopplungspunkt für das jeweilige Standardkapazitätsprodukt gemäß der Anlage I der Festlegung BK9-24/612 (MARGIT 2026) anzuwendenden Ex-ante-Abschlags multipliziert werden.

Gemäß der Festlegung BK9-24/612 (MARGIT 2026) gilt für LNG-Einspeisepunkte bei Jahres- und Quartalsbuchungen fester frei zuordenbarer Kapazität ein Rabatt i. H. v. 40% auf das Kapazitätsentgelt für feste frei zuordenbare Kapazität.

Für Kapazitätsbuchungen an Gasspeichern wird gemäß der Festlegung BK9-23/610 (REGENT 2026) Tenor Ziffer 2 ein einheitlicher Rabatt i. H. v. 75% auf das Kapazitätsentgelt für feste frei zuordenbare Kapazität gewährt, soweit sie nicht als grenzüberschreitender Kopplungspunkt genutzt werden.

Für Speicherpunkte gelten darüber hinaus die Regelungen aus BEATE 2.0 (BK9-18/608) sowie der Änderung zu BEATE 2.0 (BK9-20/608).Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner bei Gasunie Deutschland oder senden Sie uns eine E-Mail.