Information über die Entgeltstruktur der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH ab dem 01.01.2023 an Grenzübergangspunkten sowie an Speichern
Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) veröffentlicht das Kapazitätsentgelt für das Kalenderjahr 2023 an Grenzübergangspunkten sowie Speichern (Kapazitätsentgelt) für das gesamtdeutsche Marktgebiet Trading Hub Europe („THE“).
Auf Basis der „Genehmigung der Neuberechnung des Referenzpreises für das Jahr 2023 (REGENT-Neurechnung 2023, BK9-22/615)“ wurde das Kapazitätsentgelt neu berechnet.
Das Kapazitätsentgelt für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität mit einer Laufzeit von einem Jahr beträgt:
6,03 [€/(kWh/h)/a]
Gegenüber dem Jahr 2022 ergibt sich ein rund 71,8 Prozent höheres Entgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten. Aufgrund der geopolitischen Situation wurde von zum Teil geänderten Gasflüssen und infolgedessen einem angepassten Buchungsverhaltens des Marktes ausgegangen. Zudem führen die deutlich gestiegenen Kosten für Treibenergie ebenfalls zu einem Anstieg der Entgelte.
Das Kapazitätsentgelt beträgt für dynamisch zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten 80% und für bedingt feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten 90% des jeweiligen anzuwendenden Kapazitätsentgelts für feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten.
Gemäß der Festlegung BK9-21/612 (MARGIT 2023) ist bei der Umrechnung von Jahres-Standard-Kapazitätsprodukten in Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukte an allen Kopplungspunkten ein Multiplikator anzuwenden. Der Multiplikator eines untertägigen Standardkapazitätsprodukts beträgt 2,0, der Multiplikator eines Tages-Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,4, der Multiplikator eines Monats-Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,25 und der Multiplikator eines Quartals-Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,1.
Reservepreise für Standardkapazitätsprodukte für unterbrechbare Kapazität an Kopplungspunkten sind zu berechnen, indem die gemäß Art. 14, 15 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (NC TAR) und der Festlegung BK9-19/610 (REGENT 2021) berechneten Reservepreise für die jeweiligen Standardkapazitätsprodukte für verbindliche Kapazität mit der Differenz zwischen 100 % und der Höhe des an dem jeweiligen Kopplungspunkt für das jeweilige Standardkapazitätsprodukt gemäß der Anlage I der Festlegung BK9-21/612 (MARGIT 2023) anzuwendenden Ex-ante-Abschlags multipliziert werden.
Für die Höhe der Rabatte für Kapazitätsbuchungen an Gasspeichern sowie LNG-Einspeisepunkten, welche auf das Kapazitätsentgelt für feste frei zuordenbare Kapazität anzuwenden sind, weisen wir auf die für das Kalenderjahr 2023 gültigen Festlegungen hin (REGENT 2021, MARGIT 2023).
Für Speicherpunkte gelten darüber hinaus die Regelungen aus BEATE 2.0 (BK9-18/608) sowie der Änderung zu BEATE 2.0 (BK9-20/608).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner bei Gasunie Deutschland oder senden Sie uns eine E-Mail.