Information über die Entgeltstruktur
Information über die Entgeltstruktur der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH vom 01.01.2021 bis zum 30.09.2021 an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten sowie an Speichern
Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) als Fernleitungsnetzbetreiber teilt Ihnen hiermit das Kapazitätsentgelt für die ersten drei Quartale des Kalenderjahres 2021 an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten sowie an Speichern für das Marktgebiet GASPOOL mit. Aufgrund der Marktgebietszusammenlegung zum 01.10.2021 werden die Tarife für das vierte Quartal 2021 für das gesamtdeutsche Marktgebiet Trading Hub Europe („THE“) erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht, wenn die derzeit im Konsultationsverfahren befindliche Festlegung der Bundesnetzagentur („BNetzA“) REGENT 21 (BK9-19/610) vorliegt, deren netzentgeltrelevante Anordnungen voraussichtlich mit Wirkung ab dem 01.10.2021 gelten werden.
Die Entgelte werden seit dem 01.01.2020 auf Basis der regulierungsrechtlichen Vorgaben der BNetzA (Festlegungen REGENT (BK9-18/611-GP)) / AMELIE (BK9-18/607) als sog. einheitliches Briefmarkenentgelt gebildet. Die regulierungsrechtlichen Vorgaben REGENT und AMELIE sind von dritter Seite mit Rechtsmitteln angefochten worden. Die Beschwerdeverfahren sind weiterhin anhängig und es ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass im Laufe und im Ergebnis dieser Rechtsstreitigkeiten die regulierungsrechtlichen Vorgaben geändert und damit die Kapazitätsentgelte sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend erhöht werden könnten. Daher behält sich GUD vor, auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung eine kurzfristige Anpassung der Kapazitätsentgelte vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich GUD vor, die Differenz zwischen dem vom Transportkunden gezahlten Kapazitätsentgelt und dem auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung neu festgesetzten Kapazitätsentgelt nachzufordern. GUD wird bei Kenntnis über den Verfahrensausgang zeitnah informieren.
Das Kapazitätsentgelt für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität mit einer Laufzeit von einem Jahr beträgt:
3,32 [€/(kWh/h)/a]
Die Kapazitätsentgelte für beschränkt und dynamisch zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten betragen 90% des jeweiligen anzuwendenden Kapazitätsentgelts für feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten.
Gemäß des derzeit im Konsultationsverfahren befindlichen Beschlussentwurfes zur Festlegung der BNetzA BK9-19/612 (MARGIT 2021) wird ab dem 01.01.2021 bei der Umrechnung von Jahres-Standardkapazitätsprodukten in Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukte an allen Kopplungspunkten ein Multiplikator anzuwenden sein. Der Multiplikator eines untertägigen Standardkapazitätsprodukts beträgt voraussichtlich 2,0, der Multiplikator eines Tages-Standardkapazitätsprodukts voraussichtlich 1,4, der Multiplikator eines Monats-Standardkapazitätsprodukts voraussichtlich 1,25 und der Multiplikator eines Quartals-Standardkapazitätsprodukts beträgt voraussichtlich 1,1.
Reservepreise für Standardkapazitätsprodukte für unterbrechbare Kapazität an Kopplungspunkten sind zu berechnen, indem die gemäß Art. 14, 15 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (NC TAR) und der Festlegung der BNetzA BK9-19/610 (REGENT 2021) berechneten Reservepreise für die jeweiligen Standardkapazitätsprodukte für verbindliche Kapazität mit der Differenz zwischen 100 % und der Höhe des an dem jeweiligen Kopplungspunkt für das jeweilige Standardkapazitätsprodukt gemäß der Anlage I des im Konsultationsverfahren befindlichen Beschlussentwurfs zur Festlegung der BNetzA BK9-19/612 (MARGIT 2021) anzuwendenden Ex-ante-Abschlags multipliziert werden.
Für Kapazitätsbuchungen an Ein- und Ausspeisepunkten zu Speicheranlagen wird gemäß der Festlegung der BNetzA BK9-18/611-GP (REGENT) Tenor Ziffer 2 grundsätzlich ein einheitlicher Rabatt i.H.v. 75% auf das anwendbare Kapazitätsentgelt gewährt, soweit sie nicht als marktgebiets- oder grenzüberschreitender Kopplungspunkt genutzt werden.
Für Speicherpunkte gelten darüber hinaus die Regelungen aus BEATE 2.0 (BK9-18/608)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner bei Gasunie Deutschland oder senden Sie uns eine E-Mail.