Netzanschluss
In Deutschland betreibt Gasunie ein rund 4.300 Kilometer langes Hochdrucknetz, das über insgesamt fünf Grenzübergangspunkte mit den Erdgasleitungen in den Niederlanden, Norwegen, Dänemark und Russland verbunden ist. An 30 verschiedenen Punkten kann Gas in unser Transportnetz eingespeist werden. Die Übergabe erfolgt an 181 Ausspeisestationen. Zehn Verdichterstationen mit insgesamt 31 Verdichtereinheiten sorgen für den zuverlässigen Transport des Gases.
Netzanschluss leicht gemacht
Ein neuer Netzzugang kann entweder über eine bereits vorhandene Übergabestation oder über einen neu zu bauenden Netzanschluss realisiert werden. Gasunie bietet ihren Netzanschlusskunden den diskriminierungsfreien Zugang zum Gasunie-Transportnetz auf Basis der Gasnetzzugangsverordnung, der Kooperationsvereinbarung und den Geschäftsbedingungen Transport der Gasunie in ihren jeweils gültigen Fassungen an. Diese finden Sie in unserem Downloadbereich. Zu der Gruppe der Netzanschlusskunden gehören
- Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber und Stadtwerke)
- Endverbraucher (hauptsächlich Industriekunden)
- Betreiber von Speicher-, LNG- und Produktionsanlagen
- Gaskraftwerke
- Betreiber von Biogas- und Power to Gas-Anlagen
Für den Netzzugang bitten wir um eine schriftliche Mitteilung, die unter anderem technische Parameter wie die Lokation des Netzzuganges, Ein- und Ausspeisemenge in Normkubikmeter pro Stunde, den Mindestübergabedruck und den voraussichtlichen Termin der Inbetriebnahme des Netzanschlusses beinhalten sollte.
Nach Prüfung des Netzanschlussbegehrens und weiterer technische Klärung für die Errichtung des Netzanschlusses wird Gasunie dem Anschlussnehmer ein Angebot zur Errichtung des Netzanschlusses unterbreiten, sowie einen Netzanschlussvertrag abstimmen.
Netzbetreiber
Für den Bau und den Betrieb eines Netzanschlusses gelten die technischen Anforderungen der „Richtlinien der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Netzanschlusses“ in der aktuellen Fassung. Zu den vorgenannten Richtlinien gelangen Sie hier.
Planen Sie einen Netzanschluss an das Netz der Gasunie? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Bitte lassen Sie uns eine kurze Beschreibung Ihres Projektes zukommen.
Endverbraucher
Sie planen einen Netzanschluss, um ihr Unternehmen mit Erdgas zu versorgen? Dann unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihres Netzanschlusses gern.
Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. Wenn Sie uns eine kurze Beschreibung des Projektes zukommen lassen, dann können wir Sie bereits während der Planungsphase für den Netzanschluss aktiv unterstützen und diesen gemeinsam mit Ihnen entwickeln.
Speicher, LNG, Gaskraftwerke, Produktion
Die Gasnetzzugangsverordnung legt in den Paragrafen 38 und 39 für Fernleitungsnetzbetreiber wie Gasunie besondere Regelungen hinsichtlich der Kapazitätsreservierung und des Ausbauanspruches für Betreiber von Speicher-, LNG- und Produktionsanlagen sowie Gaskraftwerken fest. Weitere Konkretisierungen bzgl. der Ausgestaltung der Regelungen und zur Sicherstellung einer einheitlichen Abwicklung durch die Netzbetreiber sind der „Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasnetzbetreibern“ in ihrer jeweils gültigen Fassung zu entnehmen, die Sie im Downloadbereich finden.
Nach Eingang einer Anfrage auf Reservierung von Kapazitäten gem. § 38 GasNZV wird diese von Gasunie hinsichtlich der vom Antragsteller zu erbringenden erforderlichen Unterlagen und der Kosten für die Prüfung auf Kapazitätsreservierung geprüft. Es folgt innerhalb von zwei Wochen eine Mitteilung an den Antragsteller.
Für einen Anschluss gem. §38/39 GasNZV in das Netz der Gasunie nehmen Sie bitte mit einer kurzen Beschreibung des Projektes Kontakt zu uns auf.
Biogas, SNG, Wasserstoff
Gasunie engagiert sich für eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit verpflichtet ist. Denn wir glauben an eine nachhaltige Zukunft mit einem ausgewogenen Energiemix, in dem Erdgas, das aus vielen Quellen stammt, auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen wird. Deshalb ermöglicht das Unternehmen interessierten Partnern die Einspeisung von spezifikationsgerecht aufbereitetem Biogas, Synthetic Natural Gas (SNG) und Wasserstoff aus Power-to-Gas Anlagen in das Gasunie-Gastransportnetz. Regelungen für eine Biogaseinspeisung finden sich auch in Teil 6 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), deren jeweils aktuelle Version wir für Sie in unserem Downloadbereich zur Verfügung stellen.
Um Biogas, Synthetic Natural Gas (SNG) und Wasserstoff in das Transportleitungssystem einspeisen zu können, senden Sie uns bitte das ausgefüllte „Netzanschlussbegehren – Biogas“. Zu dem Vordruck gelangen Sie hier.
Die technischen Mindestanforderungen für die Einspeisung von spezifikationsgerecht aufbereitetem Biogas in unser Gastransportnetz finden Sie hier.
Sollten Sie am Anschluss einer Power-to-Gas Anlage und der Einspeisung von SNG, Wasserstoff oder von Biogas in das Netz der Gasunie interessiert sein, nehmen Sie bitte mit einer kurzen Beschreibung des Projektes Kontakt zu uns auf.