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Information über die Entgeltstruktur der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH vom 01.01.2022 an Grenzübergangspunkten sowie an Speichern

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) als Fernleitungsnetzbetreiber teilt Ihnen hiermit das Kapazitätsentgelt für das Kalenderjahr 2022 an Grenzübergangspunkten sowie Speichern (Kapazitätsentgelt) für das gesamtdeutsche Marktgebiet Trading Hub Europe („THE“) mit.

Die Entgelte werden seit dem 01.01.2020 auf Basis der regulierungsrechtlichen Vorgaben der BNetzA (Festlegungen REGENT (BK9-18/611-GP) / AMELIE (BK9-18/607)) als sog. einheitliches Briefmarkenentgelt gebildet. Die regulierungsrechtlichen Vorgaben REGENT und AMELIE sind von dritter Seite mit Rechtsmitteln angefochten worden. Das OLG Düsseldorf hat die Beschwerden am 16. September 2020 zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer haben Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf eingelegt. Für das neue gesamtdeutsche Marktgebiet Trading Hub Europe („THE“) wurden von der BNetzA zwei neue Festlegungen REGENT 2021 (BK9-19/610) sowie AMELIE 2021 (BK9-19/607) erlassen. Auch diese Festlegungen sind von Dritter Seite mit Rechtsmitteln angefochten worden. Aufgrund der anhängigen Beschwerden ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass die regulierungsrechtlichen Vorgaben geändert und damit die Kapazitätsentgelte sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend erhöht werden könnten. Daher behält sich GUD vor, auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung eine kurzfristige Anpassung der Kapazitätsentgelte vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich GUD vor, die Differenz zwischen dem vom Transportkunden gezahlten Kapazitätsentgelt und dem auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung neu festgesetzten Kapazitätsentgelt nachzufordern.

Das Kapazitätsentgelt für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität mit einer Laufzeit von einem Jahr beträgt:

            3,51 [€/(kWh/h)/a]

Das Kapazitätsentgelt für dynamisch zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten beträgt 80% des jeweiligen anzuwendenden Kapazitätsentgelts für feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazitäten.

Gemäß der Festlegung BK9-20/612 (MARGIT 2022) ist bei der Umrechnung von Jahres-Standard-Kapazitätsprodukten in Nicht-Jahres- Standardkapazitätsprodukte an allen Kopplungspunkten ein Multiplikator anzuwenden. Der Multiplikator eines untertägigen Standardkapazitätsprodukts beträgt 2,0, der Multiplikator eines Tages-Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,4, der Multiplikator eines Monats- Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,25 und der Multiplikator eines Quartals- Standardkapazitätsprodukts beträgt 1,1.

Reservepreise für Standardkapazitätsprodukte für unterbrechbare Kapazität an Kopplungspunkten sind zu berechnen, indem die gemäß Art. 14, 15 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (NC TAR) und der Festlegung BK9-19/610 (REGENT 2021) berechneten Reservepreise für die jeweiligen Standardkapazitätsprodukte für verbindliche Kapazität mit der Differenz zwischen 100 % und der Höhe des an dem jeweiligen Kopplungspunkt für das jeweilige Standardkapazitätsprodukt gemäß der Anlage I der Festlegung BK9-20/612 (MARGIT 2022)  anzuwendenden Ex-ante-Abschlags multipliziert werden.

Für Kapazitätsbuchungen an Gasspeichern wird gemäß der Festlegung REGENT 2021 (BK9-19/610) Tenor Ziffer 2 ein einheitlicher Rabatt i. H. v. 75% auf das Kapazitätsentgelt für feste frei zuordenbare Kapazität gewährt, soweit sie nicht als grenzüberschreitender Kopplungspunkt genutzt werden.

Für Speicherpunkte gelten darüber hinaus die Regelungen aus BEATE 2.0 (BK9-18/608) sowie der Änderung zu BEATE 2.0 (BK9-20/608).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner bei Gasunie Deutschland oder senden Sie uns eine E-Mail.