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Gasleitung Walle – Wolfsburg: Der erste Bauabschnitt ist genehmigt

Grünes Licht für den rund drei Kilometer langen Bauabschnitt der Gasleitung Walle – Wolfsburg auf dem VW-Werksgelände. Mit dem jetzt erteilten Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung erfüllt.  Derzeit bereitet Gasunie die umfangreichen Aktivitäten für die aktuell wichtigste Gasinfrastruktur-Maßnahme in Niedersachsen vor. Beginn der Bautätigkeiten ist für Januar geplant. Zudem wird bis spätestens Anfang Februar der zweite Planfeststellungsbeschluss erwartet. Auch dieser Baubeginn soll dann unmittelbar folgen. Mit der Leitung stellt Gasunie die benötigten Transportkapazitäten zur Verfügung, um die Energieversorgung von Kohle auf Gas umstellen zu können. Damit verbunden ist eine signifikante CO2-Reduktion in der Region Wolfsburg.

Im Januar 2020 hatte Gasunie die Antragsunterlagen für den Bau der Leitung beim LBEG in Clausthal-Zellerfeld eingereicht. Der jetzt erteilte Beschluss umfasst alle benötigten Teilgenehmigungen für den betreffenden Bauabschnitt im Wolfsburger Bereich. Gasunie intensiviert jetzt alle Aktivitäten entlang der Trasse, um so die Baudurchführung vorzubereiten. Ein erster Rohrlagerplatz in unmittelbarer Nähe des VW-Werks in Wolfsburg wurde bereits Ende Oktober angelegt. Zur Vorbereitung des Projektes laufen die archäologischen Untersuchungen. Verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang des Projektes wurden bereits durchgeführt. Hierzu gehören neben dem Anlegen von temporären Blühstreifenflächen die Herstellung einer rund 8.000 Quadratmeter großen Sandmagerrasen-Fläche im Bereich der Braunschweiger Okeraue.  Nistmöglichkeiten für Vögel und Ersatzquartiere für Fledermäuse entstanden entlang der gesamten Pipelinetrasse.

Vor dem Hintergrund der jetzt erteilten Genehmigung intensiviert Gasunie die erforderlichen Abstimmungen mit Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten zum Rechtserwerb und zur Baudurchführung im zweiten Bauabschnitt. Zur Erfüllung des Versorgungsauftrags leitet das Unternehmen als verantwortlicher Netzbetreiber alle notwendigen Schritte ein, um möglichst einvernehmlich in den Besitz der erforderlichen Flächen zur Baudurchführung zu kommen. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, bietet der Gesetzgeber Vorhabensträgern weitergehende rechtliche Möglichkeiten wie die Besitzeinweisung.

Der jetzt erteilte Planfeststellungsbeschluss ist rechtlich im Energiewirtschaftsgesetz verankert und legt den endgültigen Trassenverlauf flächenscharf fest. Er berücksichtigt ebenfalls Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie von Trägern öffentlicher Belange.