Spring naar inhoud

Kapazitätsbuchung

Gasunie vermarktet die Ein- und Ausspeisekapazitäten an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten, Anschlusspunkten zu Letztverbraucher:innen und Biogasanlagen sowie Speicheranschlusspunkten ausschließlich online über die gemeinsame europäische Online-Plattform für Kapazitätsbuchungen PRISMA. Für Transportkunden bedeutet dies, dass sie ihren Gastransport, der je nach Transportweg möglicherweise viele unterschiedliche Fernleitungsnetze berührt, einfach, komfortabel und flexibel über eine Plattform organisieren können.

Logo der PRISMA European Capacity Platform. Der Schriftzug ‚PRISMA‘ ist in großen, blauen Großbuchstaben dargestellt, gefolgt von einem kleinen pinken Quadrat. Unterhalb steht in kleineren blauen Buchstaben ‚European Capacity Platform‘.

PRISMA - Kapazitäten online buchen

Die Buchung von Ein- und Ausspeisekapazitäten bei Gasunie erfolgt auf einfache Weise über die von europäischen Fernleitungsnetzbetreibern gegründete Online-Plattform PRISMA. Je nach Art des Transportgeschäftes erfolgen die Kapazitätsbuchungen hierüber im Rahmen von Auktionen oder nach dem Verfahren "First come - first served" (FCFS). Das bedeutet: Wer zuerst bucht, bekommt die zur Verfügung stehende freie Kapazität.

Mit Ausnahme der unterbrechbaren Kapazitäten werden alle Transportkapazitäten, die über Marktgebietsübergangspunkte (MÜP) und Grenzübergangspunkte (GÜP) führen, in Auktionsprozessen gebucht. Die Auktionen umfassen Kapazitätsprodukte für unterschiedliche Laufzeiten. Es gibt Jahres-, Quartals-, Monats- und Tagesprodukte mit jeweils eigenen Auktionsterminen. Seit November 2015 werden an diesen Übergangspunkten auch untertägig stündliche Kapazitäten in Auktionen angeboten. Das bedeutet ein Höchstmaß an Flexibilität für Gashändler. Zudem werden seit diesem Zeitpunkt ebenso die kostengünstigeren unterbrechbaren Kapazitäten auktioniert.

Ausspeisungen zu Letztverbrauchern wie etwa Industrieunternehmen oder Gaskraftwerken und Speicheranlagen, Einspeisungen aus Speicher-, Produktions-, LNG- und Biogasanlagen werden nach dem FCFS-Verfahren gebucht. Dabei gibt es keine festen Buchungszeiten. Allerdings müssen die Transportkunden Vorlauffristen beachten. Die jeweils anwendbaren aktuellen Tarife für die Buchung von Kapazitäten an den Ein- bzw. Ausspeispunkten des Gasunie-Transportnetzes sind in unserem Preisblatt veröffentlicht. Das aktuelle Preisblatt stellen wir Ihnen im Download-Bereich zur Verfügung. Mit der Buchung von Einspeisekapazität an einem Einspeisepunkt der Gasunie erhält der Transportkunde das Recht, eine spezifische Gasmenge pro Stunde an dem gebuchten Einspeisepunkt in das Transportnetz der Gasunie einzuspeisen. Entsprechend erhält der Transportkunde mit Buchung einer Ausspeisekapazität an einem Ausspeisepunkt der Gasunie das Recht, eine spezifische Gasmenge pro Stunde an dem gebuchten Ausspeisepunkt aus dem Transportnetz der Gasunie zu entnehmen. Voraussetzung für die Nutzung gebuchter Ein- und/oder Ausspeisekapazitäten ist die Einbringung des gebuchten Ein- und/oder Ausspeisepunktes in einen Bilanzkreis beim Fernleitungsnetzbetreiber des deutschlandweiten Marktgebietes Trading Hub Europe.

Gasunie nimmt Gas, das an den Einspeisepunkten eingespeist wird, entgegen und stellt es zeitgleich und wärmemengenäquivalent im zugeordneten Bilanzkreis des Kunden zur Verfügung. Ebenso wird das an Ausspeisepunkten ausgespeiste Gas zeitgleich und wärmemengenäquivalent aus dem zugeordneten Bilanzkreis entnommen.

Mit der Einspeisung in das Transportnetz der Gasunie wird der virtuelle Handelspunkt des deutschen Marktgebietes Trading Hub Europe, dem der Einspeisepunkt zugeordnet ist, erreicht. Entsprechend kann mit der Ausspeisung Gasmengen vom virtuellen Handelspunkt aus dem Transportnetz der Gasunie entnommen werden. Die Einspeise- und Ausspeisekapazität kann alternativ auf fester oder unterbrechbarer Basis gebucht werden. Unterbrechbare Kapazität ist Kapazität, die von einem Transportkunden auf unterbrechbarer Basis gemäß der Geschäftsbedingung der Gasunie in ihrer jeweils gültigen Fassung gebucht werden kann. Die Nutzung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

Umwandlung

Inhaber:innen unterbrechbarer Kapazitäten an Marktgebiets- oder Grenzübergangspunkten können bei einer Auktion fester Kapazitäten Gebote abgeben, um die unterbrechbaren Kapazitäten in feste Kapazitäten umzuwandeln. Der Transportkunde kann verbindlich mit der jeweiligen Gebotsabgabe festlegen, ob seine unterbrechbare Kapazität in voller Höhe oder anteilig durch feste Kapazität ersetzt werden soll. Sowohl die anteilige Umwandlung als auch die Umwandlung mehrerer unterbrechbarer Kapazitäten kann dadurch umgesetzt werden. Unterbrechbare Kapazitäten an allen anderen Ein- und Ausspeisepunkten, die nicht in einer Auktion angeboten werden (z. B. Kapazitäten an Speicherpunkten), können während der Buchung fester Kapazitäten entsprechend umgewandelt werden. Weitere Informationen zur Umwandlung finden Sie in unseren aktuellen Geschäftsbedingungen.

Kooperationsvereinbarung regelt Zusammenarbeit

Die Gasnetzbetreiber haben sich in der „Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ (KoV) verpflichtet, netzübergreifende Marktgebiete durch Kooperation zu bilden, die nachgelagerten regionalen und kommunalen Netze einzubinden und untereinander in dem technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Ausmaß verbindlich zusammenzuarbeiten. Die aktuelle Version finden Sie in unserem Downloadbereich. Diese Kooperation ist erforderlich, um Transportkunden die Abwicklung eines Gastransportes auch über mehrere, in einem Marktgebiet durch Netzkopplungspunkte miteinander verbundene Netze durch nur einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag zu ermöglichen. Die Kooperationsvereinbarung einschließlich der Anlagen und Leitfäden wird regelmäßig aktualisiert und liegt in der aktuellen Fassung vor.


Mit der Einführung des „Grundmodell der Ausgleichsleistungs- und Bilanzierungsregeln im Gassektor“ (GABi Gas und GABi 2.0), „Festlegungsverfahren zu Kapazitätsregelungen Gas“ (KARLA und KARLA 1.1) durch die Bundesnetzagentur sowie weiteren Anpassungsbedarf aufgrund nationaler oder europäischer Änderungen war es notwendig, dass die KoV regelmäßig entsprechend der beschriebenen Festlegungen und Regeln angepasst wurde. Die aktuellen Versionen der Festlegungen finden Sie in unserem Downloadbereich. Die jeweiligen Änderungen gelten sowohl für bestehende als auch für neu abzuschließende Verträge.