Tarifsystem

Tarifsystem

Das aktuelle Gasunie-Tarifsystem zeichnet sich durch eine weitestgehende Vereinheitlichung der Ein- und Ausspeisetarife aus, wobei je ein einheitlicher Tarif für zentrumsnahe und zentrumsferne Einspeisepunkte und je einen Tarif für Ausspeisepunkte je nach Gasqualität vorgesehen ist. Darüber hinaus gibt es aufgrund des untypischen Abnahmeverhaltens einen besonderen Tarif an Ein- und Ausspeisepunkten zu Speichern.

Die von Gasunie veröffentlichten Ein- und Ausspeisetarife beziehen sich üblicherweise auf eine Laufzeit von 12 Monaten (Jahrestarife) und die Bereitstellung von fester Kapazität. Für einen Vertrag mit einer Laufzeit länger bzw. kürzer als 12 Monate wird zur Ermittlung des anwendbaren Tarifes der entsprechende Bewertungsfaktor (Tages-, Monats-, Viertel- oder Halbjahresfaktor) angewendet. Dabei errechnet sich der anwendbare Tarif für die entsprechende Ein- oder Ausspeisekapazität für den jeweiligen Monat, das jeweilige Vierteljahr und/oder das jeweilige Halbjahr aus dem zur Anwendung kommenden Jahrestarif für den entsprechenden Ein- oder Ausspeisepunkt aus der Tarifliste multipliziert mit dem zur Anwendung kommenden Bewertungsfaktor gemäß der Tabelle im Artikel I Abschnitt 3 „Monatstarife“ der Tarifliste. Der Tagestarif ergibt sich als 3,5% des jeweils anwendbaren Monatstarifs für den entsprechenden Ein- oder Ausspeisepunkt.

Das Entgelt für die Bereitstellung unterbrechbarer Kapazität ist abhängig von der vertraglich festgelegten Unterbrechbarkeitsklasse (A-C):

Die aktuellen Jahrestarife für die Breitstellung fester Kapazität an den verschiedenen Ein- und Ausspeisepunkten des Fernleitungsnetzes der Gasunie sowie die Faktoren für Verträge mit einer Laufzeit abweichend von 12 Monaten können Sie dem aktuellen Preisblatt entnehmen.
 

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