Nominierung

Nominierung

Die operative Abwicklung eines Gastransportes erfolgt soweit kein Nominierungsersatzverfahren vereinbart wurde oder GABi Gas etwas anderes vorsieht, grundsätzlich auf Basis von Nominierungen durch den Bilanzkreisverantwortlichen für die in einen Bilanzkreis eingebrachten Einspeisepunkte bzw. den virtuellen Einspeisepunkt. Nominierungen von Ausspeisemengen sind nur in einigen Fällen, z.B. wenn ein Ausspeisepunkt zu einem Speicher, zur Überspeisung in ein anderes Marktgebiet, zur Überspeisung in einen angrenzenden Staat oder ein virtueller Ausspeisepunkt vertraglich vereinbart wurden, notwendig. An Ausspeisepunkten zu leistungsgemessenen Letztverbrauchern ist der Bilanzkreisverantwortliche nur dann zur Nominierung der an diesem Ausspeisepunkt auszuspeisenden Gasmengen verpflichtet, wenn dies für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des Netzes, z.B. aufgrund des Abnahmeverhaltens des Letztverbrauchers, erforderlich ist.

Nominierungen des Bilanzkreisverantwortlichen haben grundsätzlich gegenüber dem Ein- bzw. Ausspeisenetzbetreiber zu erfolgen, sofern dieser nicht einen Dritten mit dem Empfang und der Verarbeitung der Nominierungen beauftragt hat. Für die Ein- und Ausspeisepunkte des Gasunie Transportnetzes bzw. der Transportnetze des Marktgebietspartners (Jordgas Transport GmbH) sind die Nominierungen gegenüber Gasunie entsprechend den Bestimmungen des Operating Manual der Gasunie abzugeben.

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