Die Gasnetzbetreiber haben sich in der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß §20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ (KoV) in der Änderungsfassung vom 25.04.2007 verpflichtet, netzübergreifende Marktgebiete durch Kooperation zu bilden, die nachgelagerten regionalen und kommunalen Netze einzubinden und untereinander in dem technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Ausmaß verbindlich zusammenzuarbeiten, das erforderlich ist, um Transportkunden die Abwicklung eines Gastransportes auch über mehrere, in einem Marktgebiet durch Netzkopplungspunkte miteinander verbundenen Netze durch nur einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag zu ermöglichen.
Mit der Einführung des „Grundmodell der Ausgleichsleistungs- und Bilanzierungsregeln im Gassektor“ (GABi Gas) durch die Bundesnetzagentur war es notwendig, dass die KoV entsprechend der in der GABi Gas beschriebenen Festlegungen und Regeln angepasst wurde. Das erfolgte in der Änderungsfassung der KoV vom 29. Juli 2008 (KoV III). Diese gilt für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen ab dem 01. Oktober 2008.
Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 29.07.2008 (PDF, 604 KB)
