Der Bilanzkreisverantwortliche hat sicherzustellen, dass innerhalb seines Bilanzkreises die gesamte Gasmenge in kWh, die im Bilanzkreis übertragen wird, möglichst der gesamten Gasmenge in kWh entspricht, die dem Bilanzkreis entnommen wird. Der Bilanzkreisverantwortliche muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um prognostizierbare Abweichungen zu vermeiden.
Die täglichen Differenzmengen eines Bilanzkreises werden ermittelt, indem die täglichen Einspeisemengen und die täglichen Ausspeisemengen eines Bilanzkreises fortlaufend in einem eigenen Gaskonto saldiert werden.
Tägliche Differenzmengen werden auf Grundlage der Referenzpreise gemäß § 27 der Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung abgerechnet.
Neben dem System der Tagesbilanzierung gibt es, um den Bedarf an Regelenergie zu minimieren, das stündliche Anreizsystem, in dem alle physischen und virtuellen Ein- und Ausspeisepunkte stundenscharf betrachtet werden. Im Rahmen des stündlichen Anreizsystems werden für jede Stunde innerhalb des Gastags die in dieser Stunde relevanten Einspeisungen in den Bilanzkreis mit den relevanten Ausspeisungen aus dem Bilanzkreis durch Gasunie saldiert. Es findet keine gesonderte Betrachtung von Ein- oder Ausspeisemengen an einzelnen Punkten statt. Für eine nach der Saldierung und Anwendung der ggf. gewährten Toleranzen verbleibende Über- oder Unterspeisung (Stundenabweichung) hat der Bilanzkreisverantwortliche an Gasunie einen Strukturierungsbeitrag in €ct/kWh zu entrichten. Dadurch erfolgt aber kein Ausgleich der Stundenabweichung.
