Zum 1. April 2012 veröffentlichen die deutschen Ferngasnetzbetreiber den Netzentwicklungsplan Gas 2012. Damit erfüllen die Fernleitungsnetzbetreiber ihre Verpflichtung nach § 15a EnWG und zur Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs gemäß § 17 GasNZV fristgerecht zum 1. April 2012. Das aktuelle Dokument finden Sie unter www.netzentwicklungsplan-gas.de.
